Die Rechte und Pflichten eines WEG-Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung des Verwaltungsobjektes und dem Verwaltervertrag.

 

Manchmal sieht die Realität jedoch anders aus und es stehen Eigentümergemeinschaften vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht eine gemeinsame Richtung für die Zukunft Ihrer Immobilie zu finden. Insbesondere, wenn sich die Gemeinschaft aus selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern zusammensetzt und Maßnahmen zur Erhaltung oder zur Modernisierung auf der Tagesordnung stehen, driften hier die Meinungen, was notwendig ist, oft auseinander. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit den Eigentümern eine langfristige Marschroute für die Immobilie zu entwickeln und zu beschließen, die den Bedürfnissen und Wünschen der Eigentümer und der soliden technischen und finanziellen Entwicklung der Immobilie Rechnung trägt.